seine Villa ausgebaut habe. G.R. Dr. Hochhauser entgegnet hierauf, daß wenn man an allen übrigen Orten der Stadt die Gasbeleuchtung einführe, so könne man doch auch dort diese Beleuch- tung anbringen; die Gasfabriks-Direk- tion mache in Steyer gute Geschäfte und scheine es ihm sonderbar, daß nach dem die Gasbeleuchtung überall ein- geführt sei, man auf diesen Platz ganz vergessen zu haben scheine. Der Vorsitzende verspricht die nötigen Er- hebungen zu pflegen, sich mit der Gas- fabriks-Direktion ins Einvernehmen zu setzen und bis zur nächsten Sitzung hierüber Bericht zu erstatten. 16. G.R. Josef Huber verließ weiters die Zu- schrift des kk. Stadtschulrates vom 4. Juni d.J. Z. 187 wegen Beschaffung eines Lehr- zimmers für die Errichtung einer zwei- ten Parallelklasse in der Stadtmädchen- schule, welche lautet: „Z. 187. St.Sch.R. An die löbl. Gemeinde Vorstehung Steyr. Nach §. 11 des Reichsvolksschul-Gesetzes erscheint die Errichtung einer 2ten Parallelklasse an der Mädchenvolksschule in der Stadt, wie aus dem abschriftlich beiliegenden Be- richte der Schulleitung hervorgeht, mit
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