Ratsprotokoll vom 7. Juni 1878

geneigt, es möge der löbl. Gemeinderat dem G.R. Pumsenberger bis zum Ausgange der Pachtzeit, das ist bis 31. Dezember 1879 die Aftermiethe seines Verschleißgewölbes gegen dem bewilligen, daß er für die pünktliche Entrichtung des Miethzinses als wirklicher Ersteher und Pächter des Verschleißgewölbes No 5 haftend bleibt. Der Vorsitzende frägt, ob der löbl. Gemeinderat sich mit dem Sectionsantrage einverstanden erkläre, und bemerkt hiezu da die Gemeinde mit H. Pumsenberger den Vortrag abschloß, so solle er auch die Verpflichtung haben bis die Pachtzeit abgelaufen sei, dann sei die Verpachtung wieder neu auszuschreiben; im Übrigen solle man ihm den Afterpacht bewilligen, da er doch immerhin nur der Zalende bleibe. G.R. Perz drückt seine Meinung dahin aus, daß, wenn er seinen Zins, wie bisher zahle, man immer sein Ansuchen bewilligen könne. G.R. Anton Jäger bringt vor, daß der jetzige Afterpächter das Uhrmachergewerbe betreibe, und stellt den Antrag, es sei auf einen Afterpacht nicht einzugehen, sondern die Gewölbe Verpachtung neu auszuschreiben.

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