geneigt, es möge der löbl. Gemeinderat dem G.R. Pumsenberger bis zum Ausgange der Pachtzeit, das ist bis 31. Dezember 1879 die Aftermiethe seines Verschleißgewölbes gegen dem bewilligen, daß er für die pünktliche Entrichtung des Miethzinses als wirklicher Ersteher und Pächter des Verschleißgewölbes No 5 haftend bleibt. Der Vorsitzende frägt, ob der löbl. Gemein- derat sich mit dem Sectionsantrage ein- verstanden erkläre, und bemerkt hiezu da die Gemeinde mit H. Pumsenberger den Vortrag abschloß, so solle er auch die Ver- pflichtung haben bis die Pachtzeit abge- laufen sei, dann sei die Verpachtung wieder neu auszuschreiben; im Übri- gen solle man ihm den Afterpacht be- willigen, da er doch immerhin nur der Zalende bleibe. G.R. Perz drückt seine Meinung dahin aus, daß, wenn er seinen Zins, wie bisher zah- le, man immer sein Ansuchen be- willigen könne. G.R. Anton Jäger bringt vor, daß der jetzi- ge Afterpächter das Uhrmachergewerbe betreibe, und stellt den Antrag, es sei auf einen Afterpacht nicht einzugehen, sondern die Gewölbe Verpachtung neu auszuschreiben.
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