Ratsprotokoll vom 7. Juni 1878

bereits heuer eine größere Strecke der Wasserleitung mit eisernen Röhren ersetzt, ohne die Gemeinde hiedurch zu belästigen. G.R. Ploberger bemerkt, daß es eine Schande wäre, wenn man solchen Leuten, wie den betreffenden Hausbesitzern, welche zur Beitragsleistung zu den Kosten der Brunnenleitung in der Bruderhausgasse betheiligt sind, als die Waffenfabrik, Reitmayr u.s.f. ein Geld vorstrecken wurde, sonder sie sollen zalen, was auf jeden einzelnen entfällt. G.R. Reder verweist auf die Eingabe des H. Ignaz Fischer, A. Schröckenfuchs und mehreren andern, welche sagen sie haben kein Geld. G.R. Pointer meint, daß, wie aus Allem hervorgehe, die betreffenden Hausbesitzer allein zalen sollen. Der Vorsitzende bemerkt hierauf, daß dem Ansuchen um einen Vorschuß aus dem milden Versorgungsfonde auf keinen Fall entsprochen werden könne, weil die Gemeinde nicht ermächtigt ist, aus diesem Fonde der eine ganz andere Widmung habe, ein Geld an andere Partheien hinauszuleihen, es wäre dieses nur aus der Gemeindekassa möglich.

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