Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

mit Desinfectionsmitteln erreicht, deren Hygiener Wirkungswerth mehr theo- retisch gedacht, als durch die Erfahrung erprobt ist, und die bei den zu desin- fizirenden Massen in Verwendung kommend, entweder unzulänglich sind oder selbst zu Krankheitsquelle werden. – Bei Anwendung derselben wird jedenfalls dahin zu wirken sein, daß bewährte, die allgemeine Salubrität am meisten fördernde Maßnahmen nicht unausgeführt bleiben. – Da sanitäre Maßregeln weit eher Erfolge haben, wenn bei der Bevölkerung die Überzeugung ihrer Nützlichkeit und Nothwendigkeit eine möglichst allgemeine wird, als wenn dieselben durch das zwangsweise Einschreiten staatlicher Organe durch- geführt werden, so wird es sich empfeh- len, im Bereiche des dortigen Stadt- gebietes die Aktivirung von Sanitäts- Commißionen zu veranlassen; die aus den ihrem Berufe nach hiezu ge- eignetsten Gemeindemitgliedern zu bilden und mit der Aufgabe zu betrauen sein würden, bei Hand- habung der lokalen Sanitätspolizei mitzuwirken, vorhandene sanitäre Mängel aufzudecken und deren Be- hebung einzuleiten. Den Ärzten im

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