erhalten sei. G.R. Karl von Jäger frägt, wer Eigen- thümer des Grundes sei, auf dem sich ein Trottoir befinde, worauf der Vorsitzende erwiedert, daß selber Ge- meindegrund sei und daß es sich nur darum fragen könne, wer die Herhal- tungskosten des Trottoirs zu besorgen habe. Der Antrag der Section wird angenom- men. – Z. 5476. IV. Section 20. G.R. Wenhart verliest einen Erlaß der k.k. Statthalterei, welcher lautet: „Nr. 4630/Sttth. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Das hohe k.k. Ministeri- um des Innern hat mit dem Erlasse vom 24. d.M. ad No. 5285/M.J. nachstehendes angeordnet: das Umsichgreifen von leicht übertragbaren Krankheiten in dem am orientalischen Kriege betheil- ten Auslande läßt schon jetzt Vorkehrun- gen räthlich erscheinen, durch welche die Einschleppung solcher Krankheiten, sowie im Falle ihres Ausbruches deren Weiter- verbreitung im Inlande möglichst verhindert wird. – In ersterer
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