der Herrn Johann Hans und Josef Weberndorfer, beide Werkmeister in der österr. Waffenfabrik, und des Herrn Josef Vogerl, Schmied in der Waffenfabrik, Hausbesitzer und Armenvater, um Aufname in den Gemeindeverband von Steyr, giebt deren Familienstand bekannt und bemerkt, daß diese drei in der Waffenfabrik in Verwendung stehenden Bittsteller sämmtlich ein gesichertes Einkommen haben, seit lange in Steyr domiziliren, hiesige Bürgerstöchter zu Frauen und nach der Angabe des bei der Sectionssitzung anwesend gewesenen Direktors der Waffenfabrik G.R. Holub die feste Zusicherung haben, daß sie, wenn sie arbeitsunfähig würden, eine Pension erhalten würden. Mit Rücksicht auf diese Umstände beantrage die Section, es sei diesen 3 Gesuchstellern die Aufname in den Gemeindeverband von Steyr gegen Erlag der Taxe zu bewilligen. Weiters verliest Referent das Gesuch des H. Josef Lehner, Fabriksarbeiter und Hausbesitzer, und stellt hiezu mit Rücksicht auf die Lieferung des Nachweises über dessen ordentlichen Verdienst und den Besitz eines lastenfreien Hauses namens der Section den Antrag, auch diesem Bittsteller die nachgesuchte Aufname in den Gemeindeverband gegen Taxeerlegung zu bewilligen.
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