handeln, daß die Stadtgemeinde-Vorste- hung Steyr die im Exzölestiner-Ge- bäude occupirten Telegrafen-Stati- ons-Lokalitäten der k.k. Telegrafen- Verwaltung noch auf ein weiteres Jahr bis Ende Juli 1879 gegen Entrich- tung eines mässigen Miethzinses über- liesse. – Würde die Stadtgemeinde-Vor- stehung sich hiezu nicht bereit finden, so müste, falls auch die Combinirung der k.k. Telegrafen-Station mit dem k.k. Postamte in Steyr bis längstens Ende Juli d.J. nicht durchführbar wäre, worüber die Verhandlungen mit der k.k. Postdirektion in Linz im Zuge sind, mit dem Hauseigenthümer Anton Landsiedl der Miethvertrag ab- geschlossen werden, und würde hiebei dem k.k. Ärar die Verpflichtung erwach- sen, den dreijährigen Miethzins an den Hauseigenthümer Landsiedl, auch dann zu entrichten, wenn innerhalb dieser dreijährigen Miethperiode die Zusam- menlegung stattfindet. – In Folge dessen hat mich die k.k. Telegrafen-Di- rektion um die Verwendung in der Richtung ersucht, daß die gegenwär- tigen Lokalitäten der Telegrafen- Station in Steyr im dortigen Exzölesti- ner-Gebäude der k.k. Telegrafen-Verwal- tung noch auf ein weiters Jahr, d.i. bis
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