Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

fenstation in Steyr die nötigen Lokalitäten gegen den Jahresmiethzins von dreihundert Gulden vom 8. Juli 1878 auf drei Jahre überläßt. Im Grunde dieser protokollarischen Vereinbarung wäre nun seitens der Telegrafendirektion im Namen des k.k. Ärars und den Hauseigenthümer Anton Landsiedl der Miethvertrag abzuschließen, welcher nach der von dem genannten Hauseigenthümer vorbehaltenen Bedingung innerhalb der vorerwähnten drei Jahre von keinem der kontrahirenden Theile gelöst werden kann. Nunmehr hat aber das hohe k.k. Handels-Ministerium mit dem Erlasse vom 22. April 1878 Z. 11648 verfügt, daß alle jene k.k. Telegrafenstationen, welche mit 3 Arbeitskräften dotirt sind, mit dem bestehenden k.k. Postamte zu vereinigen seien. – In die Kathegorie dieser Stationen gehört auch die k.k. Telegrafenstation in Steyr, bei welcher ein Beamter als Amtsleiter und zwei Telegrafensistinnen als Hilfskräfte fungiren. – Nachdem nun die Zusammenlegung der k.k. Telegrafenstation in Steyr mit dem k.k. Postamte dortselbst innerhalb eines Jahres durchzuführen sein wird, so würde es sich in dem vorliegenden Falle zunächst darum

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