nicht etwa eine Verpflichtung übernehme. Bei der Abstimmung bleibt der An- trag des Gemeinderates Mayr mit allen gegen 2 Stimmen in der Mino- rität, und wird der Antrag der Section mit dem umgekehrten Stimmenverhält- nisse angenommen. – Z. 5229. 17. G.R. Leopold Huber verliest nachste- henden Erlaß des k.k. Statthalterei Prae- sidiums: „Z. 1138/Präs. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Nach Mitthei- lung der hiesigen k.k. Telegrafendirek- tion hat die Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr die der k.k. Telegrafen-Ver- waltung in dem Exzölestiner-Gebäude zu Steyr zur Unterbringung der k.k. Telegrafenstation dortselbst seit dem Jahre 1862 unentgeldlich überlassenen Lokalitäten gerichtlich gekündigt, und sollen diese Lokalien am 1. August d.J. geräumt, und der gedachten Ge- meinde-Vorstehung rückübergeben werden. – In Folge dieser Kündigung wurde mit dem Eigenthümer des Hauses No. 46 zu Steyr, Anton Landsiedl ein Protokoll ver- einbart, nach welchem derselbe der k.k. Telegrafen-Verwaltung zur wei- teren Unterbringung der k.k. Telegra-
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