Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

aufmerksam macht, daß die Strasse doch auch von Gemeindemitgliedern benützt werde, und bei einer Weigerung der Gemeinde zu einer Beitragsleistung abgesperrt werden könnte. G.R. Mayr stellt den bestimmten Antrag, die Gemeinde solle sich zu einer Beitragsleistung zu den Kosten mit 1/12 bereit erklären; hiedurch ginge der Gemeinde kein Nachtheil zu, und benehme sich auch die WaffenfabriksGesellschaft bei andern Gelegenheiten generös. Der Vorsitzende glaubt, es sei der Antrag des G.R. Mayr noch dahin zu ergänzen, daß diese Beitragsleistung der Gemeinde seinerzeit nicht etwa dahin ausgedehnt werden könne, daß die Gemeinde hiemit die Verpflichtung für die gänzliche Herhaltung der dortigen Strasse oder Brücke überneme. Hiegegen solle man sich jedenfalls verwahren. G.R. Peyrl bemerkt, daß dieses ja dasjenige sei, was auch er gesagt habe. Er habe keinen positiven Antrag gestellt, sondern sich dem Sectionsantrag angeschlossen und zwar in dem Sinne, damit die Gemeinde für folgende Zeiten

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