Gefahr vorhanden gewesen, nach dem selbe sogar dem dortigen Object gedroht hätte, wenn der gefährliche Zustand noch ein paar Tagen belassen worden wäre, in dem das Wasser schon über 4 Meter bei einer Länge von 14 Meter in die Strasse hineingebrochen sei. G.R. Franz von Jäger frägt, ob bei Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung der Fabrik nichts über die Verpflichtung zur Herhaltung des Uferschutzes festgesetzt worden sei; nachdem jenes Objeckt auf einer Insel stehe, so müße dessen Eigenthümer es auch selbst sichern, wie jeder andere Werksbesitzer sein Eigenthum schützen müße. Er stimme daher den Sections-Antrag zu, weil, wenn die Gemeinde sich zu einer Beitragsleistung bereit erkläre, sie auch später immer werde mitzalen müssen. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß die Gemeinde immerhin den Versuch machen könne, vorläufig eine Beitragsleistung abzulehnen. G.R. Pointner frägt, ob die 3 Interessenten auch bei der Anlage der Strasse 1/3 der Kosten gezalt hätten, was der Vorsitzende bejaht, und wonach ersterer nochmals
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