wenn sie die Strasse benütze. Wenn also damit, daß diese Strasse abgesperrt würde, was die anderen Interessenten ohne weiters thun könnten, wenn dieselbe ihr Eigenthum sei, jemanden wehe geschehe und man anderswo nicht fahren könne, dann wäre er dafür, daß man 1 1/2 der Kosten übernehme. G.R. Peyrl bemerkt, daß früher dort niemand habe fahren können, weil nur ein Weg über die Steyr geführt habe, wozu G.R. Ploberger noch anführt, daß der ganze Platz dort überhaupt eigentlich erst von Herrn Werndl geschaffen worden sei. Der Vorsitzende macht aufmerksam, daß bei dem Fludereinrinnen sich für die dortigen Werksbesitzer nichts geändert habe, es sei nur ein neuer Fluder für die Fabrik gemacht worden. Der Fußweg sei immer an jener Stelle vorübergegangen; zu dessen Herhaltung sei die Gemeinde verpflichtet. Darum habe er die Frage aufgeworfen, ob durch das Wegschwimmen des Grundes auch für den Fußweg eine Gefahr herbeigeführt worden sei oder nicht. Nach seiner Meinung sei eine solche
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