Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

zugehe und man in späteren Fällen, wenn sich wieder etwas ereigne, darauf hinweisen könnte; überhaupt heiße es „provisorische“ Strasse, provisorisch heißt, „vorübergehend, nicht fortwäh- rend“, und seines Wissens sei es doch nur Aufgabe der Gemeinde für die bestehende Strassen, welcher dem allge- meinen Verkehr übergebenen seien, zu sorgen. Er erklärt sich daher gegen eine Beitragsleistung, aus welcher spä- ter eine Verpflichtung abgeleitet wer- den könnte, und mithin für den Sec- tionsantrag zustimmen. G.R. Pointner geht von dem Standpunkte aus, daß, wenn der Grund, auf welchem die Strasse angelegt sei, Eigenthum der Waffenfabrik sei, die Gemeinde zur Tragung der Kosten nie verhalten werden könne. Anders aber sei es, wenn diese Strasse auch zu Ge- meindezwecken benützt würde. Wenn Gemeindemitglieder diese Strasse mit Fuhrwerken benützen, so sei es wohl nur recht und billig, hiefür auch eine Beitragslei- stung zu übernehmen. Allerdings präjudizire das auch für die Folge die Übernahme eines Zwölftes der Kosten, wozu übri- gens die Gemeinde auch verpflichtet sei,

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