zugehe und man in späteren Fällen, wenn sich wieder etwas ereigne, darauf hinweisen könnte; überhaupt heiße es „provisorische“ Strasse, provisorisch heißt, „vorübergehend, nicht fortwährend“, und seines Wissens sei es doch nur Aufgabe der Gemeinde für die bestehende Strassen, welcher dem allgemeinen Verkehr übergebenen seien, zu sorgen. Er erklärt sich daher gegen eine Beitragsleistung, aus welcher später eine Verpflichtung abgeleitet werden könnte, und mithin für den Sectionsantrag zustimmen. G.R. Pointner geht von dem Standpunkte aus, daß, wenn der Grund, auf welchem die Strasse angelegt sei, Eigenthum der Waffenfabrik sei, die Gemeinde zur Tragung der Kosten nie verhalten werden könne. Anders aber sei es, wenn diese Strasse auch zu Gemeindezwecken benützt würde. Wenn Gemeindemitglieder diese Strasse mit Fuhrwerken benützen, so sei es wohl nur recht und billig, hiefür auch eine Beitragsleistung zu übernehmen. Allerdings präjudizire das auch für die Folge die Übernahme eines Zwölftes der Kosten, wozu übrigens die Gemeinde auch verpflichtet sei,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2