Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

andere Situation geschaffen worden; es frage sich daher nur, in wie weit nach die- sem die Gemeinde zur Herhaltung des gegenwärtigen Weges verpflichtet sei, und ob dieser Weg in Folge Einbruch des Wassers gefährdet sei oder nicht. Nach seiner Meinung sei nun allerdings eine Gefährdung des Weges vorhanden ge- wesen, daher die Gemeinde, wenn sie jede Beitragsleistung ablehne, damit nicht aufkommen dürfte, indem viel- leicht die anderen Interessenten hinge- gen klagbar auftreten würden. Allerdings habe die durch Herrn Werndl vertretene Waffenfabriks-Gesellschaft er- klärt, daß sie sich in einen Prozeß durch- aus nicht einlasse und hätten auch die übri- gen 3 Interessenten angegeben, daß sie einen Prozeß nicht anstrengen würden, und sei es hienach wohl wahrscheinlich, daß, wenn die Gemeinde eine Beitrags- leistung auch ablehne, dieselben deswe- gen doch keinen Prozeß führen würden; zu verbürgen sei aber dieses immerhin nicht. G.R. Pointner frägt, ob die jetzt unterwa- schene Strasse schon früher vor dem Baue der Fabrik als solche bestanden habe, wer selbe angelegt habe, ob die Anrainer zu deren Herstellungskosten etwas beigetra- gen

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