der Wehre. Die Section glaubt aber, daß diese Anordnung keine richtige sei, indem diese Strasse keine öffentlich sei und nur blos den dortigen Interessenten mehr oder weniger diene; die Gemeinde hat ja ohnehin beim Neubau der Brücke ins Voglsang ihre Verpflichtung auf die entfallenden Kosten einer Reparatur übernommen, somit wolle der löbliche Gemeinderat die weiteren Beschlüße fassen.“ G.R. Mayr bemerkt, daß dort allerdings eine Verkehrsstrasse sei, die die Vorstadt mit der Stadt verbinde, und auf welcher viel gefahren werde, worauf G.R. Ploberger erwiedert, daß als VerkehrsBrücke die Dorninger Brücke bestehe, welche Eigenthum der Gemeinde sei. Der Vorsitzende führt an, daß seinerzeit die Gemeinde zur Verhaltung des bestandenen Voglsangsteges verpflichtet gewesen sei; zu diesem Stege habe nun ein Fußweg geführt, dessen Verhaltung ebenfalls der Gemeinde zugestanden sei. Dieser Weg sei nun allerdings in seinem früheren Bestande abgeändert, und sei durch Erbauung der Fabrik daselbst eine ganz
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