wenigstens für ein Provisorium gesorgt werden, welches eine wei- tere Unterwaschung der Strasse und in Folge auch der Wehre schützt. – In Zukunft wird mit Rücksicht auf den starken Andrang des Wassers nur eine gemauerte Wand einen voll- kommenen Schutz nicht nur für die Strasse, als auch für die Wehre bie- then können. – Betreffend die Kosten der Herstellung des provisorischen Baues wird eine Vereinbarung Seitens der Interessenten dahin getroffen, daß zwei Drittel derselben von der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft, welche auch die Durchführung dieser provisori- schen Herstellung übernommen hat, bestritten werden, während sich vor- läufig in das erstliche Drittel die 3 In- teressenten H. Johann Mitter, Josef Huber und die Herrschaft Steyr theilen und zwar nach Maßgabe der Fluder- breiten; dieselben erklären aber ausdrücklich, daß sie auch die Gemein- de Steyr als Interessent bei dem fraglichen Bau betrachten, und wünschen daher, daß über die Frage, welche Quote von Seite der Gemein- de zu diesem restlichen Drittel bei- zusteuern sei, ein Beschluß des Ge- meinderates eingeholt werde.
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