wenigstens für ein Provisorium gesorgt werden, welches eine weitere Unterwaschung der Strasse und in Folge auch der Wehre schützt. – In Zukunft wird mit Rücksicht auf den starken Andrang des Wassers nur eine gemauerte Wand einen vollkommenen Schutz nicht nur für die Strasse, als auch für die Wehre biethen können. – Betreffend die Kosten der Herstellung des provisorischen Baues wird eine Vereinbarung Seitens der Interessenten dahin getroffen, daß zwei Drittel derselben von der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft, welche auch die Durchführung dieser provisorischen Herstellung übernommen hat, bestritten werden, während sich vorläufig in das erstliche Drittel die 3 Interessenten H. Johann Mitter, Josef Huber und die Herrschaft Steyr theilen und zwar nach Maßgabe der Fluderbreiten; dieselben erklären aber ausdrücklich, daß sie auch die Gemeinde Steyr als Interessent bei dem fraglichen Bau betrachten, und wünschen daher, daß über die Frage, welche Quote von Seite der Gemeinde zu diesem restlichen Drittel beizusteuern sei, ein Beschluß des Gemeinderates eingeholt werde.
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