auch sei rückwärts eine bedeutende Uferschlacht zuerhalten, welche we- nigstens gegenwärtig die Gemeinde treffe; er unterstützt daher den Antrag des G.R. Ploberger. G.R. Karl von Jäger macht aufmerksam, daß seinerzeit, wenn die Gasfabrik in das Eigenthum der Gemeinde überge- he, die Gemeinde diesen Grund benö- tigen könnte. Bei der Abstimmung wird der Sections- Antrag mit der vom G.R. Ploberger ge- gebenen Modification mit der im § 50 P. I. Absatz 3 G.St. erforderlichen Majorität zum Beschluße erhoben. — Z. 3011 und 4652. 16. (G.R. Josef Huber tritt gemäß § 67. G.St. ab.) G. K. Leopold Huber verließ nachstehendes Commissions-Protokoll: „Protocoll aufgenom- men von Seite der Stadtgemeinde Vorste- hung Steyr am 3. May 1878. – Gegenwär- tig die Gefertigten. – Gegenstand. Mit Eingabe vom 2. May 1878 Z. 5229 hat der General-Direktor der österr. Waffen- fabrik Herr Josef Werndl die Anzeige erstattet, daß bei der Wehre in Voglsang nächst Object 9 der Waffenfabrik in Folge
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