G.R. Peyrl führt an, er habe gehört, daß selber sogar eine 3te Person habe, welche bei dem Wachdienste mithelfe. Wegen der Frage der Orientirung müße man bei andern auch erst abwarten, was dieselben hierin leisten würden. G.R. Pointner verliest sohin den SectionsAntrag, welcher lautet: „Zur Wiederbesetzung der beiden Thurmwächterstellen in Steyr mit den dermaligen Bezügen werden die bisherigen Wächter Franz Marschhofer für den Stadtpfarrthurm und Anton Heinzl für den Taborturm vorgeschlagen, jedoch seien beide Stellen vorläufig nur provisorisch zu besetzen.“ Für den Fall also, daß sich selbe in ihrem Dienste als unpraktisch erweisen würden und wenn man für denselben andere tüchtigere Bewerber finde, könne denselben immer der Dienst gekündigt werden. Dieses Provisorium sei ganz am Platze, nachdem immerhin gegen beide Gesuchsteller Bedenken geltend gemacht worden sein. G.R. Mayr frägt, ob das Provisorium auf unbestimmte Zeit festgesetzt sei, was Referent bejaht. Bei der Abstimmung wird der Sections-Antrag
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