dem Stadtarzte zu. Referent verliest sohin das ärztliche Zeugnis, welches Heinzl beibringt und welches lautet: „Ärztliches Zeugniß. Daß Herr An- ton Heinzl, 37 Jahre alt, verehelichter Thurmwächter am Tabor, von körperli- chen Gebrechen frei, von guten Sinnes- werkzeugen und fester Gesundheit sei, mithin zur Dienstleistung als Feuerwächter am Taborthurme sich vollkommen eigne, wird hiemit vom Gefertigten der Warheit gemäß bestät- tiget. – Steyr am 1. April 1878. Dr. Krakowitzer Stadtarzt.“ Er bemerkt hiezu, daß, wenn das Prinzip, es seien nach Steyr zuständige zu be- vorzugen, angenommen werde, der Gemeinderat überhaupt keine Aus- wahl habe; wenn man aber Auswär- tige berücksichtige, dann könnte allerdings andere gewält werden. Hinsichtlich der Bemerkung des G.R. Ploberger, man solle lieber die Frau Heinzl anstellen, be- merkt Referent, daß selbe nicht um Ver- leihung der Stelle eingeschritten sei. G.R. Perz bemerkt, daß gegen Heinzl nur eine Klage eingelaufen sei und er daher nicht einsehe, warum man ihn von der Stelle entfernen wolle.
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