G.R. Ploberger bemerkt, er sei nicht gegen die Anstellung des Heinzl, nur widerstrebe es ihm, daß man einen blinden Menschen, den Heinzl sehr wirklich sehr schlecht, zum Aufseher über das Eigenthum der Bewohner bestelle; es wäre daher richtiger, entweder seine Frau als Wächterin anzustellen, damit sie diejenige sei, welche die Verantwortung zu tragen habe, oder einen andern. Er erklärt übrigens keinen Antrag zu stellen und für den Sectionsantrag zu stimmen. G.R. Anton von Jäger bemerkt, es müßte erst nachgewiesen werden, daß Heinzl blind sei. G.R. Mayr empfiehlt für den Stadtpfarrturm den bisherigen Wächter Marschhofer um so mehr, als hinsichtlich der Signalisirung der Brände ohnehin bald eine Abänderung um Regulirung getroffen würde. Hinsichtlich Heinzl sei es allerdings gewiß, daß derselbe schlecht sehe, aber er müße aufmerksam machen, daß er ohnehin allein den Dienst nicht besorgen könne und daß er unbedingt hiezu eine zweite Person benötige, wie denn auch seiner Frau den Dienst mit versehe; übrigens stehe hinsichtlich seiner Sehkraft der Entscheidung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2