G.R. Ploberger bemerkt, er sei nicht gegen die Anstellung des Heinzl, nur widerstre- be es ihm, daß man einen blinden Men- schen, den Heinzl sehr wirklich sehr schlecht, zum Aufseher über das Eigenthum der Bewohner bestelle; es wäre daher richtiger, entweder seine Frau als Wächterin an- zustellen, damit sie diejenige sei, wel- che die Verantwortung zu tragen habe, oder einen andern. Er erklärt übrigens keinen Antrag zu stellen und für den Sectionsantrag zu stimmen. G.R. Anton von Jäger bemerkt, es müßte erst nachgewiesen werden, daß Heinzl blind sei. G.R. Mayr empfiehlt für den Stadtpfarr- turm den bisherigen Wächter Marsch- hofer um so mehr, als hinsichtlich der Sig- nalisirung der Brände ohnehin bald ei- ne Abänderung um Regulirung getroffen würde. Hinsichtlich Heinzl sei es allerdings gewiß, daß derselbe schlecht sehe, aber er müße aufmerk- sam machen, daß er ohnehin allein den Dienst nicht besorgen könne und daß er unbedingt hiezu eine zweite Person benötige, wie denn auch seiner Frau den Dienst mit versehe; übrigens stehe hinsichtlich seiner Sehkraft der Entscheid- ung
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