bis zum letzten Groschen zu Gunsten der Armen geopfert haben. Dagegen konn- ten sich hier in Steyr viele wohlhaben- de Persönlichkeiten und darunter namentlich auch solche, die ein sehr be- deutendes Vermögen besitzen, und, sozusagen, mit einem Fuße bereits im Grabe stehen, auch Niemanden als lachende Erben hinter sich haben, nicht entschließen, ihrem Säckel zu Gunsten der nothleidenden Mitmenschen zu öff- nen, und sich an der Subscription zu Gunsten der Armen zu betheiligen. Indem ich Sie ersuche, diese Angelegen- heit, womöglich bei der heutigen Ge- meinderats-Sitzung zur Sprache zu bringen, zeichnet Euer Hochwolgeboren ganz ergebenster Josef Werndl.“ Der Vorsitzende weist zugleich den, dem Schreiben angeschlossenen Betrag von 1000 fl im Baaren vor, und bemerkt dann weiters, daß, nachdem dieser Gegenstand nicht auf der Tages-Ord- nung der heutigen Sitzung stehe, es nach seiner Ansicht angezeigt wäre, nach Vorschrift der Geschäfts-Ordnung denselben der 4. Section zur Berathung und Antragstellung in der nächsten Sitzung zuzuweisen.
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