von fast 8000 fl. Es sei möglich, daß, wie G.R. Peyrl glaube, Herr Werndl auf das Anbot nicht eingehe, dardurch vergebe sich aber die Gemeinde nichts und beleidige ihn auch nicht, da dem Käufer ja ein Gegenanbot immer zustehe. – Übrigens sei er auch nicht abgeneigt den Ankauf ganz abzulehnen, nur glaube er, solle die Gemeinde Herrn Werndl doch entgegen kommen, wenn er ein solches Verlangen an sie stelle, da derselbe bei dem Erbauen des Hauses jedenfalls grosse Opfer für die Gemeinde gebracht habe; denn hätte H. Werndl es nicht gebaut, und die Gemeinde hätte doch die Verlegung der Betriebs-Direction nach Steyr durchsetzen wollen, so hätte es die Gemeinde erbauen müssen; man habe ja auch unlängst gesehen, daß bei der Frage wegen Verlegung der Betriebsdirektion von Steyr mehrere andere Städte sofort sich bereit erklärt hätten, die erforderlichen Lokalitäten für dieselbe beizustellen. Es brächten daher auch andere Städte Opfer und solle sich daher auch die Gemeinde Steyr gegenüber H. Werndl zu einem solchen herbeilassen. Aus diesen Gründen sei er dem Comité
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