Hauses in Unterhandlung zu treten und das Ergebnis dieser Erhebungen dem Gemeinderate in seiner nächsten Sitzung behufs weiterer Beschlußfassung bekannt zu geben. G.R. Leopold Huber frägt, ob es nicht möglich wäre, in der Nähe des Schulhauses ein oder mehrere Lehrzimmer zu verschaffen. G.R. Pointner erwiedert, es sollen nach dem Sectionsantrage vorerst die Erhebungen gepflogen und dann dem Gemeinderate wieder Bericht erstattet werden. G.R. Pointner bemerkt, daß man in der Section schon gemeint habe, ob nicht die Wohnung des Schuldirektors sich zu einem Lehrzimmer adaptieren ließe, doch soll dieselbe zu nieder sein. G.R. Wenhart erwiedert, daß sie nicht bloß zu niedrig sei, nachdem die Zimmer nur eine Höhe von 9″ hätten, während 12″ zum mindestens vorgeschrieben seien, sondern daß auch noch andere Übelstände bestünden, indem insbesonders die Gebrechlichkeit des Hauses es nicht zu ließe, daß in demselben viel herumgearbeitet würde;
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