gegen den Erlaß des k.k. Landschulrates vom 17. April 1876. Z. 1162, in soferne hiemit angeordnet wurde, daß bei der vierklassigen Mädchenschule in Ai- chet ein gedeckter Turnraum herzu- stellen ist, unter Verweisung auf den § 15 des Schulerrichtungsgesetzes vom 23. Jänner 1870 keine Folge zu geben. – Was jedoch den Vollzug dieser Anordnung anbelangt, so fand der Herr Minister in Berück- sichtigung der in den Akten darge- legten Verhältnisse, insbesondere des Umstandes, daß nach den Aus- führungen des Rekurses das gegen- wärtige Schulhaus der gedachten Mäd- chenschule seinem Zwecke nicht voll- kommen entspricht und im Neubau nothwendig werden wird, zu geneh- migen, daß die Herstellung der Turn- halle bis zu dem bevorstehenden Neubaue des Schulhauses verschoben werde. – Hievon wird der k.k. Stadt- Schulrath in Erledigung des vom Herrn Bürgermeister mit Bericht vom 6. Dezember 1876. Z. 5420, vor- gelegten Rekurses der Gemeinde- Vorstehung mit der Einladung ver- ständigt, die Verhandlung im Be- treff des Neubaues der Schule in Aichet in Angriff zu nehmen,
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