es ihn angeeckelt habe, denselben ins Rathsprotokoll aufgenommen gesehen zu haben; aber wenn man einer Persönlichkeit das Recht eingeräumt habe, sich gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, so solle man die- ses Recht auch Herrn Dittmann einräumen. Vice Bürgermeister Gschaider stellt den bestimmten Antrag, es sei dem Ge- such das H. Dittmann nicht zu will- fahren, nachdem der Gemeinderat nicht dazu da sei, derartige Strei- tigkeiten auszugleichen, und er nicht angehe, den Inhalt eines Stück Papieres, welches für den Gemeinderat wertlos sei, ins Rathsprotokoll aufzunehmen. Dieser Antrag wird bei der Ab- stimmung mit Majorität zum Beschlusse erhoben. – Z. 5107. 23. G.R. Wenhart verliest nachstehen- den Erlaß des k.k. Landesschulrates. „Z. 260. An den k.k. Stadtschulrath Steyr. Der Herr Minister für Kultus & Unterricht findet laut des hohen Erlasses vom 18. v. Mts. Z. 6926 dem Rekurse der Gemeinde Steyr
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