es ihn angeeckelt habe, denselben ins Rathsprotokoll aufgenommen gesehen zu haben; aber wenn man einer Persönlichkeit das Recht eingeräumt habe, sich gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, so solle man dieses Recht auch Herrn Dittmann einräumen. Vice Bürgermeister Gschaider stellt den bestimmten Antrag, es sei dem Gesuch das H. Dittmann nicht zu willfahren, nachdem der Gemeinderat nicht dazu da sei, derartige Streitigkeiten auszugleichen, und er nicht angehe, den Inhalt eines Stück Papieres, welches für den Gemeinderat wertlos sei, ins Rathsprotokoll aufzunehmen. Dieser Antrag wird bei der Abstimmung mit Majorität zum Beschlusse erhoben. – Z. 5107. 23. G.R. Wenhart verliest nachstehenden Erlaß des k.k. Landesschulrates. „Z. 260. An den k.k. Stadtschulrath Steyr. Der Herr Minister für Kultus & Unterricht findet laut des hohen Erlasses vom 18. v. Mts. Z. 6926 dem Rekurse der Gemeinde Steyr
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