Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

Sache in die Hand nehme. Er (Referent) wolle weder dem einen, noch den an- dern nahetreten, es sei ihm nur dar- um zu thun, beide streitenden Partheien zum Worte kommen zu lassen; wenn Herr Hahn behaupte, er habe von der Petition nichts ge- wußt, dieselbe sei gegen seinen Willen eingebracht worden, so müsse man auch Herrn Dittmann das Recht ein- räumen zu behaupten, die Sache verhalte sich nicht so, denn dem Sinne nach enthalte jene Petition nichts anderes, als was in dem vorlie- genden Konzepte aufscheine, nur die Form sei verändert werden. G.R. Peyrl betont, daß es Herrn Ditt- mann gegenüber den andern Par- theien, welche die Petition mit unterfertigt hätten, nicht gleich- giltig sein könne, so darzustehen, als wäre ihm (Dittmann) allein um die Erreichung jenes Zweckes zu thun gewesen. H. Dittmann wolle sich gegenüber diesen Partheien rechtfertigen und wisse er (Redner) nicht, ob man hiemit dem Herrn Hahn überhaupt eine Beleidigung zusage. G.R. Pointner erwiedert, daß er von

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