Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

legen solle. G.R. Pointner weist darauf hin, daß Herr Dittmann laut seiner Eingabe von dem vorliegenden Conzept keinen Gebrauch gemacht, sondern ein anderes Gesuch verfaßt habe, welches von 134 Partheien, unter denen sich aber Herr Hahn nicht befinde, unterschrieben worden sei. Er halte die Aufname eines Conzeptes, welches nicht einmal unterschrieben sei, ins Rathsprotokoll geradezu für lächerlich; dasselbe sei lediglich ein Blatt Papier, was gar keinen Werth habe; maßgebend seien die Unterschriften bei der fraglichen Petition, welche Herr Hahn nicht unterschrieben habe und woraus hervorgehe, daß er nicht damit einverstanden gewesen sei. G.R. Wenhart erwiedert, es sei nicht konstatirt, daß Herr Hahn nicht einverstanden gewesen sei, weil er nicht mit unterschrieben habe. Es gehe ja aus der vorliegenden Eingabe ausdrücklich hervor, man habe ihn aufgefordert, er solle selbst die Eingabe machen; er habe aber erwiedert, es wurde größere Wirkung machen, wenn die Bürgerschaft selbst die

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