legen solle. G.R. Pointner weist darauf hin, daß Herr Dittmann laut seiner Eingabe von dem vorliegenden Conzept kei- nen Gebrauch gemacht, sondern ein anderes Gesuch verfaßt habe, welches von 134 Partheien, unter denen sich aber Herr Hahn nicht befinde, unter- schrieben worden sei. Er halte die Aufname eines Conzeptes, welches nicht einmal unterschrieben sei, ins Rathsprotokoll geradezu für lächerlich; dasselbe sei lediglich ein Blatt Papier, was gar keinen Werth habe; maßge- bend seien die Unterschriften bei der fraglichen Petition, welche Herr Hahn nicht unterschrieben habe und wor- aus hervorgehe, daß er nicht damit einverstanden gewesen sei. G.R. Wenhart erwiedert, es sei nicht konstatirt, daß Herr Hahn nicht ein- verstanden gewesen sei, weil er nicht mit unterschrieben habe. Es gehe ja aus der vorliegenden Eingabe ausdrücklich hervor, man habe ihn aufgefordert, er solle selbst die Ein- gabe machen; er habe aber erwie- dert, es wurde größere Wirkung ma- chen, wenn die Bürgerschaft selbst die
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