gekommen sei und ihm gesagt habe, es wäre ihm seine Wohnung im Bruder- hause bequemer. Hahn habe ihm (Gschaider) vielmehr versichert, daß er nur auf wiederholtes Zureden des Herrn Dittmann sich erklärt ha- be, es sei ihm allenfalls auch recht, wenn er eine Wohnung unmit- telbar neben dem Bruderhause selbst bekäme; daß aber er die Ini- tiative ergriffen habe, diese zu erhalten, stelle er entschieden in Abrede. Redner glaubt nicht, daß der Gemein- derat dazu da sei, sich in diese Angele- genheit hineinzumischen und zu er- gründen, wer Recht habe. Herr Hahn sei ein so alter, ehrwürdiger Mann, daß er seinen Worten voll- kommen glauben müße, daher er auf Grund seiner Aussage dafür wäre, in das vorliegende Gesuch nicht einzugehen. Es sei ihm durchaus nicht maßgebend, daß er das Conzept zu einem Gesuch über Anregung von anderen aufgesetzt habe, maß- gebend sei nur, wer die Initiative zur fraglichen Petitionen ergriffen habe. G.R. Mauß spricht sich für Übergang zur Tages-Ordnung über den vorliegenden Gegenstand aus, den man lediglich ad acta
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