als zu konstatiren, daß dasjenige nicht richtig sei, was Herr Hahn in seiner letzten, an den Gemeinderat gerichte- ten Eingabe gesagt habe, daß nemlich die bewußte Petition ohne sein (Hahn) Wissen und Willen und gegen seine Zustim- mung eingebracht worden sei. Die Section glaube, es solle gleiches Recht für alle gelten und nachdem das eine ins Protokoll aufgenommen worden sei, auch dieses aufgenommen werden; daher sie den Antrag stelle, der löbl. Gemeinderat wolle die Ausein- andersetzungen des Herrn Bruderhaus- Kirchenverwalters Johann Dittmann zur Kenntnis nemen, und seinem Wunsche nach Aufname des beige- brachten, vom hochw. Herrn Hahn eigenhändig geschriebenen, die Wiederherstellung einer Priester- wohnung im Bruderhause betreffen- den Gesuchs-Conzeptes ins gemein- derätliche Protokoll aus Billigkeits- gründen entsprechen. Vice-Bürgermeister Gschaider kann sich dem Sectionsantrage nicht anschließen, nach- dem Herr Hahn zu ihm gekommen sei und ihm die Sache ganz anders darge- stellt habe; nach dessen Angabe sei es unwahr, daß er zu Herrn Dittmann
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