bezüglich der Beschaffung eines Nothspitales für kontagiös Erkrankte weiteren An- trag zu stellen habe. Nach der Geschäfts- ordnung seien ohnehin die Sanitätsfra- gen einer bestimmten Körperschaft, nem- lich der 4ten Section zugewiesen; dersel- ben seien daher ein paar Ärzte beizuzie- hen und zwar vor allen die Amtsärzte nemlich Dr. Krakowitzer und Wundarzt Zach, die sich noch durch andere Ärzte verstärken könnten. Der Vorsitzende glaubt, man solle die Doctoren der Medizin Spängler, Wolf, O- berndorfer und Cleßin beziehen. Diese sollten sich mit der 4. Section, welcher die Besorgung des Sanitätswesens zuste- he, vereinbaren, und hätten dann die weiteren Nachforschungen & Erhebungen zu pflegen, wie und wo ein geeignetes Lokal für diese Zwecke ausfindig zu machen sei, und dann hierüber dem Gemeinderate ihre Vorschläge & Anträge vorzulegen. Weiters hätte diese Commis- sion, dann auch die anderen Übelstände, wir beispielsweise hinsichtlich der Massen- quartiere u.s.f. zu erheben. Das sei aller- dings eine schwierige Aufgabe, durch wel- che die betreffenden Herren ziemlich lan- ge in Anspruch genommen würden.
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