Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger IV. Section für Cultus, Unterricht & Humanitätswesen. bestehend aus 5 Mitgliedern und zwar den Herren: Franz Hofman, Karl Jäger von Waldau, Anton Mayr, Josef Peyrl, Wenzel Wenhart. Ich bemerke hiezu, daß ich die bisher üblich gewesene, mit unserer Geschäfts-Ordnung jedoch im Wiederspruch stehende Eintheilung in 5 Sectionen durch Unterabtheilung der 4. Section in 2 Sectionen aufgelassen habe, daher in Hinkunft, wie dies die Geschäftsordnung ausdrücklich vorschreibt, die IV. Section als eine bestehen und die ihr durch die Geschäfts-Ordnung zugewiesenen 5 Punkte, nemlich: 1. Die Hintanhaltung des Bettels. 2. Die Armenpflege. 3. Das Lokal-Sanitätswesen. 4. Die Verwaltung der Stiftungen. 5. Schul- und Kirchen-Angelegenheiten, zu besorgen haben wird. Etwaige Einwendungen gegen obige Zusammensetzung der Sectionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäfs-Ordnung der Gemeinderat zu entscheiden hat. Nach § 6 der Geschäfts-Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus
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