gewählt würden. Der Antrag des Gemeinderates Pointner wird einstimmig angenommen. – Z. 5285. 2. Der Vorsitzende ersucht, als zweiten Gegenstand die Verification der Gemeinderats-Nachwahl vorzunehmen. G.R. Pointer verliest das Wahlprotokoll, wornach bei der am 29. April 1878 vorgenommenen Nachwahl eines Gemeinderates aus dem II. Wahlkörper sich 396 Wähler, darunter 74 mit Vollmachten betheiligt haben, die absolute Majorität daher 199 betragen habe, welche Herr Karl Jäger v. Waldau mit 243 Stimmen erhalten habe. Laut Relation des Amtes sei während der Reklamationsfrist gegen diese Wahl keine Einwendungen erhoben worden. Die Section, welche den Wahlakt geprüft habe, habe aus demselben entnommen, daß der Wahlakt gehörig vorgenommen worden sei, daher dieselbe beantrage, es sei die Wahl des Herrn Karl Jaeger von Waldau zum Gemeinderate zu bestättigen. Der Antrag der Section wird angenommen. – Z. 5072 und 5420.
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