Ratsprotokoll vom 10. Mai 1878

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemein- derats-Mitgliedern und verliest hie- nach 1. nachstehende Zuschrift des Spar- kassa-Ausschusses: „Nachdem das Mandat der Mitglieder des Ausschußes der Spar- kasse Steyr erlöschen ist, so sind in Gemäß- heit des § 31 des Sparkassa-Statutes die Wahlen der Ausschußmitglieder für eine Funktionsdauer von weiteren drei Jahren zu veranlassen. Ich lade demnach die löbl. Gemeinde- Vorstehung ein, die Wahl der für die Gemeinde Steyr entfallenden Spar- kassa-Ausschüsse durch den woldorti- gen Gemeinderat zu veranlassen, und ersucht, mir das Resultat dieser Wahl ehestens gefälligst bekannt zu geben. Steyr am 2. May 1878. Mit Hochachtung der Vorsitzende des Spar- kassa-Ausschußes: Crammer. An die löbl. Gemeinde Vorstehung Steyr.“ Hiezu giebt der Vorsitzende den Wortlaut des § 31 des Sparkasse-Statutes bekannt, wornach die Gemeinde-Steyr in den Sparkassa-Ausschuß 8 Mitglieder aus den aktiven wahlberechtigten Gemein- demitgliedern zu wählen hat und weiters bestimmt wird, daß die Wahl

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