Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und verliest hienach 1. nachstehende Zuschrift des Sparkassa-Ausschusses: „Nachdem das Mandat der Mitglieder des Ausschußes der Sparkasse Steyr erlöschen ist, so sind in Gemäßheit des § 31 des Sparkassa-Statutes die Wahlen der Ausschußmitglieder für eine Funktionsdauer von weiteren drei Jahren zu veranlassen. Ich lade demnach die löbl. GemeindeVorstehung ein, die Wahl der für die Gemeinde Steyr entfallenden Sparkassa-Ausschüsse durch den woldortigen Gemeinderat zu veranlassen, und ersucht, mir das Resultat dieser Wahl ehestens gefälligst bekannt zu geben. Steyr am 2. May 1878. Mit Hochachtung der Vorsitzende des Sparkassa-Ausschußes: Crammer. An die löbl. Gemeinde Vorstehung Steyr.“ Hiezu giebt der Vorsitzende den Wortlaut des § 31 des Sparkasse-Statutes bekannt, wornach die Gemeinde-Steyr in den Sparkassa-Ausschuß 8 Mitglieder aus den aktiven wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu wählen hat und weiters bestimmt wird, daß die Wahl
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