Ratsprotokoll vom 17. April 1878

rechtweisen und bestrafen, aber leider müsse er warnehmenn, daß man lieber auswärts herumschreie und sich nie an jenen Ort hinwende, wo man sich hinwenden solle; er werde übrigens die Sache untersuchen und Abhilfe treffen. G.R. Ploberger bemerkt, daß der Abdecker eben immer besoffen sei. G.R. Anton von Jäger stellt die Frage wem eigentlich die Handhabung des Gesetzes über den Vogelschutz obliege; es kamen häufig und insbesonders jetzt Fälle vor, und habe er täglich die Gelegenheit sich zu überzeugen, daß sehr vie le Vögel im Stadtrayon gefangen würden. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Handhabung dieses Gesetzes im Stadtrayon der Gemeindevorstehung und außerhalb desselben der k.k. Bezirkshauptmannschaft zustehe. G.R. Anton von Jäger glaubt, man solle demnach auch die k.k. Bezirkshauptmannschaft ersuchen, daß sie strenge auf die Handhabung dieses Gesetzes sehe. Es sei zu staunen, wie wenig dieses Gesetz beachtet werde. So sei er neulich einem

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