rechtweisen und bestrafen, aber leider müs- se er warnehmenn, daß man lieber aus- wärts herumschreie und sich nie an je- nen Ort hinwende, wo man sich hin- wenden solle; er werde übrigens die Sache untersuchen und Abhilfe treffen. G.R. Ploberger bemerkt, daß der Ab- decker eben immer besoffen sei. G.R. Anton von Jäger stellt die Frage wem eigentlich die Handhabung des Geset- zes über den Vogelschutz obliege; es kamen häufig und insbesonders jetzt Fälle vor, und habe er täglich die Gele- genheit sich zu überzeugen, daß sehr vie le Vögel im Stadtrayon gefangen wür- den. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Handha- bung dieses Gesetzes im Stadtrayon der Gemeindevorstehung und außerhalb des- selben der k.k. Bezirkshauptmannschaft zustehe. G.R. Anton von Jäger glaubt, man solle demnach auch die k.k. Bezirkshauptmann- schaft ersuchen, daß sie strenge auf die Handhabung dieses Gesetzes sehe. Es sei zu staunen, wie wenig dieses Gesetz beachtet werde. So sei er neulich einem
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