Antrag zu stellen wünsche, worüber G.R. Wickhoff sich das Wort erbittet und erwähnt daß in neuerer Zeit eine ganz ungewöhnliche Strenge bei dem Einfangen von herrenlosen Hunden entwickelt werde. Nach §. 7. der betreffenden Kundmachung sollen allerdings herrenlose Hunde, wenn sie auf der Strasse herumlaufen, eingefangen werden und sei er damit unverstanden; nur müße man den Begriff herrenlos nicht gar zu eng begrenzen, es würden Hunde eingefangen, die unmittelbar vor der Hausthür ihres Besitzers säßen; er wolle keine Beispiele anführen, aber er müße es bemerken, daß die Aufregung unter den Hunde-besitzern groß sei, daher er den Bürgermeister ersuchen möchte, den übertriebenen Feuereifer seiner Organe dahin zu zügeln, daß sie ihre Aufmerksamkeit auf jene Hunde richten, welche wirklich herrenlos herumlaufen. Der Vorsitzende giebt dem Bedauern Ausdruck, daß jene Herren, bei denen solche Unzukömmlichkeiten sich ereigneten, sich nicht gleich an ihn oder das Amt gewendet hätten; er werde die betreffenden Organe, welche sich etwas zu schulden kommen ließen, energisch zu
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