solle an die hohe k.k. Statthalterei nochmals das Ansuchen gestellt werden, dieselbe wolle den Passus in all den, der hiesigen Gemein- de das Vorschlagsrecht einräumenden Stift- briefen, nach welchen bisher nur Gymnasi- al-Schüler oder Universitäts-Studenten die betreffenden Stipendien erlangen konnten, in der Weise interpretiren daß künftig auch Schüler an Realschulen, die ja doch auch, wie die Gymnasien, zu den Mittelschulen gehören, in den Genuß dieser Stipendien kommen können, nachdem dieselben, wie eine mehrjähr- ge Erfahrung lehre, in Folge der genannten einschränkenden Bestimmungen die meiste Zeit vakant bleiben müßen. Referent bemerkt hiezu, daß bei ihm meh- rere Personen gewesen seien und ihn gefragt hätten, ob es denn nicht möglich sei, daß ihre in Steyr an der Realschule studierenden Söhne ein Stipendium er- langen könnten; er habe denselben bedeu- ten müßen, daß nach dem Wortlaute des Stiftbriefes dieses unter keinen Umstän- den möglich sei. Es sei zwar schon einmal eine diesbezügliche Eingabe an die k.k. Statt- halterei gemacht worden, welche aber da- mals abschlägig beschieden worden sei. Wenn aber nachgewiesen werde, daß alle Stipendien jahrelang wegen Mangel an geeigneten Bewerbern vakant blei-
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