Ratsprotokoll vom 17. April 1878

solle an die hohe k.k. Statthalterei nochmals das Ansuchen gestellt werden, dieselbe wolle den Passus in all den, der hiesigen Gemeinde das Vorschlagsrecht einräumenden Stiftbriefen, nach welchen bisher nur Gymnasial-Schüler oder Universitäts-Studenten die betreffenden Stipendien erlangen konnten, in der Weise interpretiren daß künftig auch Schüler an Realschulen, die ja doch auch, wie die Gymnasien, zu den Mittelschulen gehören, in den Genuß dieser Stipendien kommen können, nachdem dieselben, wie eine mehrjährge Erfahrung lehre, in Folge der genannten einschränkenden Bestimmungen die meiste Zeit vakant bleiben müßen. Referent bemerkt hiezu, daß bei ihm mehrere Personen gewesen seien und ihn gefragt hätten, ob es denn nicht möglich sei, daß ihre in Steyr an der Realschule studierenden Söhne ein Stipendium erlangen könnten; er habe denselben bedeuten müßen, daß nach dem Wortlaute des Stiftbriefes dieses unter keinen Umständen möglich sei. Es sei zwar schon einmal eine diesbezügliche Eingabe an die k.k. Statthalterei gemacht worden, welche aber damals abschlägig beschieden worden sei. Wenn aber nachgewiesen werde, daß alle Stipendien jahrelang wegen Mangel an geeigneten Bewerbern vakant blei-

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