Es könne nicht Aufgabe der Schulsection und auch nicht des Gemeinderates sein zu eruiren, welche von diesen beiderseitigen ver- schiedenen Behauptung die richtige sei; das eine aber müße hier mit allen Nach- druck betont werden, daß es bedauerns- werth sei, wenn durch solche Vorkommnisse dem Gemeinderate seine Entscheidun- gen so peinlich und unerquicklich als möglich gemacht würden. Nachdem aber die Sache einmal ausgetragen werden müße, so stelle die Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle die Petition der 134 Hausbesitzer in Steyrdorf, Wieserfeld und Aichet betreff Wiederher- stellung einer Priesterwohnung im Bruder- hause unter Hinweis auf die vorliegende Äußerung des hochw. Herrn Pfarrers Vinzenz Hahn abschlägig bescheiden und Letzterem den ihm vor einem Jahre bewilligten Woh- nungszins pr 150 fl für die Dauer seines Lebens zuerkennen. Der Vorsitzende betont, daß dem Herrn Hahn der Wohnungszins vom Gemeinderat ohne- hin seinerzeit auf Lebenszeit zugesichert worden sei, daher es sich nur lediglich dar- um handle festzusetzen, daß der status quo aufrecht erhalten bleibe, womit der gesamm- te Gemeinderat einverstanden sein dürfte.
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