er sage, daß er nicht die mindeste Lust, nicht das mindeste Verlangen, nach einer Wohnung im Bruderhause und überhaupt nach einer Veränderung seiner gegenwärtigen Quartier-Verhältnisse trage, dem gegenüber müße er (Referent),bemerken daß ihm der Bruderhaus-Kirchenverwalter Herr Dittmann, bevor diese Petition an den Gemeinderat, zur Beratung gekommen sei, ihm aufs Bestimmteste mit getheilt habe, daß der hochw. Herr Hahn mit dem Inhalte der Petition vollkommen einverstanden sei, und daß derselbe, obwohl zunächst auf einen Neubau reflectirend, sich auch mit einigen Zimmern im I. Stocke des bestehenden Bruderhauses begnügen würde, falls der Gemeinderat sich zu einem solchen Neubau nicht herbeilasse. Er (Referent) habe in die Richtigkeit dieser Angabe um so weniger einen Zweifel gesetzt, als ihm bekannt gewesen sei, daß Herr Hahn seiner zeit nur schwer zubewegen gewesen sei, seine Wohnung im Bruderhause zu verlassen, trotzdem dieselbe auf sehr schlechten Füssen gestanden sei, und dieselbe aus sicherheits-polizeilichen Rücksichten habe demolirt werden müßen. —
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