anfangs bald sich angelegentlichst und in guter Meinung beschäftigte, Unterschriften sammelte u.s.f. Nachdem aber bezüglich seines Gesuches die gemeinderätliche Äusserung geschah „von Neubau einer Wohnung kann keine Rede sein“, so ersuchte ich ihn möglichst dahin zu bringen, von seinem Vorhaben abzubringen, und versuchte dieses etwas später zum wiederholten Mal, da ihm die Gesinnung der Gemeinde Vorstehung bereits bekannt sei. Da ich somit bei der Bittschrift nicht betheiligt bin, im Gegentheil, nach dem die Gemeinde-Vorstehung obige Äußerung that, 2 mal dazu rieth, die ganze Sache aufzugeben, so ersuche ich recht sehr ungeachtet der Bittschrift den Status quo wie er bisher bestand, ferner noch fortbestehen, d.h. den Wohnungszins pr 150 fl, wie er am 15. März verfl. Jahres für meine Lebensdauer laut Gemeinde rats-Beschluß mir zugesichert wurde mir gütigst ausfolgen zu lassen. Steyr am 16. März 1878 Vinzenz Hahn Defizientenpriester.“ Der hochw. P. Pfarrer Hahn, bemerkt Referent, behaupte demnach, wie der löbl. Gemeinderat soeben vernommen habe, in diesem Schreiben, daß er der mehr erwähnten Petition um Wiederherstellung einer Wohnung dem Bruderhause gänzlich ferne gestanden sei,
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