anfangs bald sich angelegentlichst und in gu- ter Meinung beschäftigte, Unterschriften sammelte u.s.f. Nachdem aber bezüglich sei- nes Gesuches die gemeinderätliche Äus- serung geschah „von Neubau einer Woh- nung kann keine Rede sein“, so ersuchte ich ihn möglichst dahin zu bringen, von sei- nem Vorhaben abzubringen, und ver- suchte dieses etwas später zum wieder- holten Mal, da ihm die Gesinnung der Gemeinde Vorstehung bereits bekannt sei. Da ich somit bei der Bittschrift nicht betheiligt bin, im Gegentheil, nach dem die Gemeinde-Vorstehung obige Äuße- rung that, 2 mal dazu rieth, die ganze Sache aufzugeben, so ersuche ich recht sehr ungeachtet der Bittschrift den Status quo wie er bisher bestand, ferner noch fort- bestehen, d.h. den Wohnungszins pr 150 fl, wie er am 15. März verfl. Jahres für meine Lebensdauer laut Gemeinde rats-Beschluß mir zugesichert wurde mir gütigst ausfolgen zu lassen. Steyr am 16. März 1878 Vinzenz Hahn Defizientenpriester.“ Der hochw. P. Pfarrer Hahn, bemerkt Referent, behaupte dem- nach, wie der löbl. Gemeinderat soeben vernommen habe, in diesem Schreiben, daß er der mehr erwähnten Petition um Wiederherstellung einer Wohnung dem Bruderhause gänzlich ferne gestanden sei,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2