kein Recht auf diese Gründe habe, keinen Antrag zu stellen finde. G.R. Gschaider frägt, ob niemand von Seite des Gemeinderates an Ort und Stelle einen Augenschein genommen habe, was vom G.R. Leopold Huber dahin beantwortet wird, daß derselbe durch Mitglieder der Finanz- und Bau-Section vorgenommen worden sei. G.R. Pointner betont, daß für die vorliegende Frage das maßgebend sei-, was über diesen Grund im Grundbuche sich vorfinde, nachdem die Angaben des Katasters häufig unrichtig seien, er wünsche daher, daß in dieser Richtung weitere Erhebungen gepflogen werden G.R. Tomitz glaubt, es sei der Gegenstand der Rechtssection zuzuweisen, worüber der Vorsitzende bemerkt er werde die Erhebungen durch das Amt pflegen lassen, wodurch dieser Gegenstand vorläufig erledigt, erscheint. — Z. 2540. IV. Section 11. G.R. Wenhart bemerkt, daß bevor er die vorliegende Zuschrift des
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